Bei manchen Spielen schon.

Die Entwickler von Dying Light haben beispielsweise das Spiel nie eingereicht, also hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Ding gleich mal auf Liste A gesetzt.
Immerhin nicht Liste B. Das würde heißen, dass selbst erwachsene Spieler vom Staat bemuttert werden würden und sich das Ding nicht mal auf Nachfrage kaufen könnten. XD

Ist aber generell sinnfrei.
Wenn ein Teenie ein Jugendkonto hat und spart, um sich ein Spiel online zu bestellen (Benutzerdaten werden frei eingegeben), könnte sich auch ein 16jähriger Dying Light aus Österreich oder der Schweiz bestellen.
Ich hab bisher noch nie einen expliziten Nachweis meines Alters bei Onlineshops vorlegen müssen.