Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der sogenannte Bestandsdaten den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen.
Zu den Bestandsdaten gehören auch sensible persönliche Daten wie Passwörter oder PIN-Nummern. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden.
Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat hatten neun Organisationen die Ministerpräsidenten aufgerufen, dem Gesetz nicht zuzustimmen, darunter der Deutsche Journalistenverband (DJV), die Neue Richtervereinigung (NRV), Reporter ohne Grenzen, die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.
In der gemeinsamen Erklärung heißt es: "Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird." Medizinische, psychologische oder juristische Beratung, der Kontakt zu Presseinformanten und Whistleblowern oder politischer Aktivismus könne nur im Schutz der Anonymität erfolgen.