Der Chaos Computer Club (CCC) hat nach eigenen Angaben Exemplare des Bundestrojaners untersucht, die ihm zugespielt wurden. Mit einem alarmierenden Ergebnis. Die analysierte Schnüffelsoftware kann nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bietet auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen nach Einschätzung des CCC Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Den eng gesteckten rechtlichen Rahmen sieht der CCC eindeutig überschritten.

Der Bundestrojaner läuft seit längerem unter der unauffälligen Neusprech-Variante “Quellen-TKÜ” (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung. Diese Quellen-TKÜ darf nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsw an sich ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden. Dies ist an sich durch technische und rechtliche Maßnahmen sicherzustellen. Doch tatsächlich scheinen die Ermittler auch in den Fällen, wo sie eigentlich nur lauschen dürfen, eine regelrechte “Wunderwaffe” einzusetzen, die viel mehr kann.
http://www.lawblog.de/index.php/arch...undestrojaner/

Mal wieder ein Beweis, dass unseren Innenministern und dem BKA die grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien wie den Richtervorbehalt (von der Privatsphäre wollen wir gar nicht reden) eigentlich sch...egal sind. Und lasst mich raten, es wir kein einziger Verantwortlicher für das ganze auch nur ansatzweise Konsequenzen ziehen.