Roman Polanski bleibt vorerst in Haft
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6. Oktober 2009, 17:14 Uhr
Starregisseur Roman Polanski hat die erste Runde im Kampf gegen seine Auslieferung in die USA verloren: Das Schweizer Justizministerium lehnte das Gesuch des 76-Jährigen auf eine umgehende Haftentlassung ab. Ein Justizsprecher begründete dies mit der hohen Fluchtgefahr.
Die Freilassung war untersagt worden, obwohl der Regisseur nach Angaben seiner Anwälte zugesichert hatte, die Schweiz während des Auslieferungsverfahrens nicht zu verlassen.
„Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass eine sehr hohe Fluchtgefahr besteht“, sagte der Ministeriumssprecher Folco Galli. Darum könne auch eine Haftentlassung gegen Kaution und andere Sicherungsmaßnahmen nicht gewährleisten, dass Polanski abermals vor der Justiz fliehe.
Der Kultregisseur war am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, 1977 in den USA ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Noch vor der Urteilsverkündung war er nach Europa geflohen. In den vergangenen drei Jahrzehnten lebte er in Frankreich. Nun droht ihm doch noch die Auslieferung in die USA.
Seine Anwälte veröffentlichten in Paris eine Erklärung, wonach Polanski zusagte, während des gesamten Auslieferungsverfahrens alle Verpflichtungen einzuhalten, die ihm von der Schweizer Justiz auferlegt würden. Er werde die Schweiz keinesfalls verlassen.